Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Magdeburg, Landeshauptstadt, Magdeburger Ring, Höhe Auffahrt Barlebener Chaussee, FR A2 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 103 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr