Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Magdeburg, Landeshauptstadt, Magdeburger Ring, Höhe Auffahrt Barlebener Chaussee, FR A2 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 103 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.

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