Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, Harheimer Weg neben Bushaltestelle Harheimer-Weg, stadtauswärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 54 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr