Mit 26 km/h über zulässiger Geschwindigkeit außerorts Geschwindigkeitsverstoß in Bonn, Römerstraße, Haus-Nr. 253, FR Elstermannstraße begangen, Bußgeldstelle Bonn

In Bonn, Römerstraße, Haus-Nr. 253, Fahrtrichtung Elstermannstraße wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 26 km/h überschritten. Gemessen wurden 56 km/h mit Messgerät PoliScan Speed, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto, Bußgeld: 125,00 € Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr

Es wurde die Geschwindigkeitsüberschreitung in Halle (Saale), Stadt Halle/Saale, An der Magistrale / Rennbahnkreuz, Fahrtrichtung stadtauswärts mit Bußgeld von 125,00 € geahndet, Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Halle (Saale), Stadt Halle/Saale, An der Magistrale / Rennbahnkreuz, Fahrtrichtung stadtauswärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 107 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr

Benutzung eines Mobiltelefons in 13051, Berlin, Darßer Straße / Ribitzer Str. als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeld über 125,00 € geahndet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy gehalten wurde in 13051, Berlin, Darßer Straße / Ribitzer Str.. Beweismittel: Zeugen, Aussage der aufnehmenden Beamten, Bußgeld erhöht wegen Voreintragungen Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 …Mehr

Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeugen in Lübbecke, auf der Berliner Straße in Höhe Mühlenbrinkstraße, FR Süden wurde mit Bußgeldbescheid über 125,00 € geahndet, Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke

Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in der rechten Hand in Lübbecke, auf der Berliner Straße in Höhe Mühlenbrinkstraße, FR Süden gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte, Bußgeld: 125,00 € Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § …Mehr

Als Führer eines Kraftfahrzeuges Mobiltelefon in Köln, auf der A 59, bei km 9,000, RF Königswinter in vorschriftswidriger Weise benutzt, Bußgeldstelle Stadt Köln

Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Mobiltelefon gehalten wurde in Köln, auf der A 59, bei km 9,000, RF Königswinter. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte. Bußgeld: 125,00 € erhöht wegen Voreintragungen. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 …Mehr

Nach Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit in Baesweiler, auf der Puffendorfer Straße wurde Bußgeldbescheid erlassen, Bußgeldstelle Städte Region Aachen

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Baesweiler, auf der Puffendorfer Straße zw. Haus-Nr. 15 und 29, FR Lovericher Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 60 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax Speedophot festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 30 km/h und führte zur Erhebung eines Bußgeldes von 125,00 € . Verletzte …Mehr

Innerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeitsüberschreitung in Hamburg, auf der Stresemannstraße begangen, Bußgeldstelle Hamburg

Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Hamburg, auf der Stresemannstraße, Höhe HS.-Nr. 147, stadtauswärts festgestellt. Die Sensormessung mit Foto ergab 60 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h und hatte einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot zur Folge. Bußgeld: 125,00 €. 1 Monat Fahrverbot. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr