Innerorts in Pasewalk, auf der Torgelower Straße, in Richtung Zentrum zu schnell gefahren, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald

Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der L 321, OD Pasewalk, Torgelower Straße, in Richtung Zentrum wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften von 41 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage Traffiphot-S-digital dokumentierte mit Foto die Geschwindigkeitsüberschreitung mit 91 km/h . Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § …Mehr

Bußgeldbescheid nach Geschwindigkeitsverstoß in Zempin, auf der Hauptstraße erlassen, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 24.05.2016 in Zempin, auf der Hauptstraße, in Ri. Ückeritz mit 27 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 87 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bescheid von Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandt. Die Fachanwälte für …Mehr

Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit innerorts in Zempin, auf der Hauptstraße erlassen, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Zempin, auf der Hauptstraße, in Ri. Ückeritz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden am 24.05.2016 87 km/h, bei erlaubten 60 km/h, mit Lasermessung, Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen eröffnet. Bußgeld: 115,00 €, erhöht wegen Voreintragung, 1 Monat Fahrverbot Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 104, OD Pasawlk, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 26.10.2015 auf der B 104, OD Pasawalk, Stettiner Chaussee, Fahrtrichtung Zentrum um 7 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Speedophot RADAR, Frontfoto. Verwarnungsgeld 15,00€ Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald …Mehr