Rotlichtverstoß wurde in Dresden, Carolaplatz, aus Ri. Köpckestraße, in Ri. Carolabrücke begangen. Beweismittel: Videobandaufzeichnung digital. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei …Mehr