Rotlichtverstoß wurde in Dresden, Carolaplatz, aus Ri. Köpckestraße, in Ri. Carolabrücke begangen. Beweismittel: Videobandaufzeichnung digital.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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