In 14059, Berlin, Ch/Wi, Spanndauer Damm, ggü. 44, Ri. Otto-Suhr-Allee Geschwindigkeitsverstoß begangen, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14059, Berlin, Ch/Wi, Spanndauer Damm, ggü. 44, Ri. Otto-Suhr-Allee die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 18 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit einem Geschwindigkeitsmessgerät wurden 48 km/h mit Frontfoto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr

Geschwindigkeitsübertretung in 10707, Berlin, Ch/Wi, Lietzenburger Straße 101, Ri. Martin-Luther-Straße festgestellt, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10707, Berlin, Ch/Wi, Lietzenburger Straße 101, Ri. Martin-Luther-Straße mit 21 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgestellt. Die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät dokumentierte mit Frontfoto 51 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr

Geschwindigkteisübertretung in 14057, Berlin, Ch./Wi., BAB A 100, Ri. Süd wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14057, Berlin, Ch./Wi., BAB A 100, Ri. Süd mit 16 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstoß in 13627, Berlin, Ch/Wi, BAB 100, Goerdeler Steg, Ri. Seestr. eingeleitet, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 13627, Berlin, Ch/Wi, BAB 100, Goerdeler Steg, Ri. Seestr. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 23 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit einem Geschwindigkeitsgerät wurden 103 km/h dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr