Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14057, Berlin, Ch./Wi., BAB A 100, Ri. Süd mit 16 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.
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