Bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h der erforderliche Abstand von 72,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Landau, Gem. Landau, A 65, FR Karlsruhe, km 135,90 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,50m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch Abstandsmessung mit Videobandaufzeichnung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr