Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Gelsenkirchen, Am Stadtgraben, vor Dürerstraße, Richtung Norden um 7 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurden 30,00 € Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 37 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr