Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Gelsenkirchen, Am Stadtgraben, vor Dürerstraße, Richtung Norden um 7 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurden 30,00 € Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 37 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gelsenkirchen übersandte Anhörung
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