Bei einer Geschwindigkeit von 164 km/h wurde der erforderliche Abstand von 68,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Emkendorf, BAB 7, Kilometer 73,5, Rtg. Norden nicht eingehalten. Der Abstand betrug19,90 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 …Mehr