Bei einer Geschwindigkeit von 164 km/h wurde der erforderliche Abstand von 68,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Emkendorf, BAB 7, Kilometer 73,5, Rtg. Norden nicht eingehalten.
Der Abstand betrug19,90 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde übersandte Zeugenfragebogen

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