Auf der A8 in Richtung München wegen geringen Abstands geblitzt, in Eurasberg, AB 420, bei KM 2.706

           Abstandsverstoß in Eurasberg, A 8, Ri. München, AB 420, KM 2.706 Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten. …Mehr

In Eurasberg, auf der Bundesautobahn A 8 wurde der nötige Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Kfz unterschritten, Bußgeldstelle Bielefeld

Bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h wurde der erforderliche  Abstand von 72,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasberg, auf der Bundesautobahn BAB 8, Ri. Stuttgart, im Abschnitt 420, bei km 2,786 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 34,63 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät Abstand-stationär festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr

In Eurasberg, auf der A 8, Höhe km 2.786 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 53,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Am 28.06.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 151 km/h der erforderliche Abstand von 75,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasberg, auf der A 8, Richtung Stuttgart, Abschnitt 420, bei km 2.786 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 …Mehr

Unterschreitung des erforderlichen Abstandes auf der A 8, bei km 2,706 festgestellt, Bußgeldstelle Straubing

Am 09.05.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h der erforderliche Abstand von 55,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasberg, A 8, Richtung München, AB 420, km 2,706 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,89 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät-Abstand- stationär festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr