In Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h wurde der erforderliche Abstand von 47,90 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr

In Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h wurde der erforderliche Abstand von 51,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr

Unterschreitung des nötigen Sicherheitsabstandes in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN festgestellt, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der Abstandsverstoß erfolgte in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h der erforderliche Abstand von 45,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN eingeleitet, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der Abstandsverstoß erfolgte in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN . Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h der erforderliche Abstand von 45,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung Verstoß gegen: …Mehr

Abstandsunterschreitung in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA – HN wurde mit Bußgeldbescheid über 160,00 € belegt, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der Abstandsverstoß erfolgte in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA – HN. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h der erforderliche Abstand von 49,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung, …Mehr

In Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 114 km/h wurde der erforderliche Abstand von 47,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr

Anhörung im Bußgeldverfahren wegen Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4 erhalten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der Abstandsverstoß erfolgte in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h der erforderliche Abstand von 51,20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung Verstoß gegen: …Mehr

Erforderlichen Sicherheitsabstand in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der Abstandsverstoß erfolgte in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h der erforderliche Abstand von 45,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung …Mehr