Sicherheitsabstand in Steinheim/Murr, auf der BAB 81, bei km 555,38, Fahrtrichtung S-WÜ unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der Abstandsverstoß erfolgte in Steinheim/Murr, auf der BAB 81, bei km 555,38, Fahrtrichtung S-WÜ. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 107 km/h der erforderliche Abstand von 44,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3 …Mehr

In Steinheim/Murr, auf der BAB 81, bei km 555,38 wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h wurde der erforderliche Abstand von 45,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Steinheim/Murr, auf der BAB 81, bei km 555,38, Fahrtrichtung S-WÜ nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr

In Steinheim/Murr, auf der BAB 82, Höhe km 555,38, Fahrtrichtung S-WÜ wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h wurde der erforderliche Abstand von 46,20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Steinheim/Murr, auf der BAB 82, in Höhe km 555,38, Fahrtrichtung S-WÜ nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr

In Steinheim / Murr, auf der BAB 81 wurde der erforderliche Sicherheitsabstand um 38,00 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 132 km/h wurde der erforderliche Abstand von 66,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Steinheim / Murr, auf der BAB 81, in Höhe km 555,38, Fahrtrichtung S-WÜ nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung VKS 3.2 3D Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § …Mehr

Abstandsunterschreitung auf der BAB 81, in Höhe km 555,38, Fahrtrichtung S-WÜ führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der erforderliche Abstand wurde auf der BAB 81, in Höhe km 555,38, Fahrtrichtung S-WÜ nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 132 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 66,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 28,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videobandaufzeichnung, …Mehr

Abstandsverstoß aufgenommen mittels Video-Band-Aufzeichnung in Steinheim/Murr auf der BAB 81 beim km 555.38 in der Fahrtrichtung S-Wü

Steinheim/Murr, BAB 81, km 555.38, Fahrtrichtung S-Wü Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten. …Mehr

In wurde der nötige Sicherheitsabstand in Steinheim/Murr, auf der BAB 81, bei km 555,38 um 30,00 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 132 km/h wurde der erforderliche Abstand von 55,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Steinheim/Murr, auf der BAB 81, bei km 555,38, Fahrtrichtung S-WÜ nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung  festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr