Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 26.10.2015 auf der B 104, OD Pasawalk, Stettiner Chaussee, Fahrtrichtung Zentrum um 7 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: Speedophot RADAR, Frontfoto. Verwarnungsgeld 15,00€ Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald …Mehr
Innerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeitsverstoß in Neuzelle, B 112 begangen, Zentrale Bußgeldstelle Gransee
In Neuzelle, B 112, NAB 130, km 0,04, in Fahrtrichtung Zentrum die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 03.10.2015 um 14 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScanSpeed 44 km/h. Verletzte Vorschriften : § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat Schreiben wurde durch die Zentrale Bußgeldstelle Gransee/ Internetwache Brandenburg Die Fachanwälte …Mehr