Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Osdorf, auf der Felmer Straße, K 49 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 63 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 13 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat Verwarnungsgeldangebot von 25,00 € wurde von Bußgeldstelle …Mehr
Ordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsüberschreitung in Osdorf, auf der Felmer Straße, wurde mit 35,00 € Verwarnungsgeld geahndet, Bußgeldstelle Schleswig Holstein
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Osdorf, auf der Felmer Straße, K 49, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 68 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Lichtschrankenmessung und Frontfoto Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat Bearbeitende …Mehr