Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Osdorf, auf der Felmer Straße, K 49, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 68 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Lichtschrankenmessung und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Verwarnung

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