Lichtschrankenmessung: Funktionsweise, Fehlerquellen und Einspruch

Bei der Lichtschrankenmessung durchfährt das Fahrzeug mehrere Lichtschranken in bekanntem Abstand. In unserer Datenbank ist Lichtschrankenmessung an 527 Messstellen erfasst, die meisten davon in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand September 2026

Messstellen
527
dokumentierte Fälle
1.228
Messprinzip
Lichtschranke

Steckbrief: Lichtschrankenmessung

Messverfahren
Lichtschranken quer über die Fahrbahn
Toleranzabzug
bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %
Eichung
vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
In unserer Datenbank
527 Messstellen, 1.228 dokumentierte Fälle

So funktioniert die Lichtschrankenmessung

Das Fahrzeug unterbricht nacheinander mehrere Lichtschranken; aus der Zeit dazwischen ergibt sich die Geschwindigkeit.

Ablauf einer Messung

  1. Aufbau der Lichtschranken parallel zueinander.
  2. Messung beim Durchfahren.
  3. Foto bei Überschreitung.

Typische Fehlerquellen bei der Lichtschrankenmessung

Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.

Ausrichtung
Die Lichtschranken müssen parallel zueinander und zur Fahrbahn stehen.
Störungen
Andere Fahrzeuge oder Gegenstände können die Lichtschranken unterbrechen.

Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.

Toleranzabzug bei der Lichtschrankenmessung

Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.

Beispiele für den Toleranzabzug
MessungNach ToleranzabzugVorgeworfen
68 km/h gemessen, innerorts 50 km/h erlaubt 68 − 3 = 65 km/h 15 km/h zu schnell
137 km/h gemessen, 100 km/h erlaubt 3 % von 137 = 4,11 → 5 km/h Abzug, also 132 km/h 32 km/h zu schnell

Eigenen Fall mit dem Bußgeldrechner berechnen

Eichung und Zulassung

Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.

Wichtige Gerichtsentscheidungen

  • BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
  • BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.

Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft

Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.

  • Aufbauprotokoll
  • Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
  • Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
  • Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
  • Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
  • Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?

Was der Anwalt anfordern kann

Akteneinsicht
Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
Messdaten
Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
Lebensakte des Geräts
Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
Sachverständigengutachten
Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.

Wo per Lichtschrankenmessung gemessen wird

Auswertung unserer Datenbank: 527 Messstellen, an denen Lichtschrankenmessung genannt ist.

Nach Bundesland

Messstellen ohne sicheren Ort sind nicht mitgezählt.

Städte und Gemeinden mit den meisten Messstellen

Autobahnen und Bundesstraßen

Innerorts / außerorts
90 / 171 Messstellen
Häufigste Tempolimits
50 km/h (75), 70 km/h (45), 60 km/h (23), 80 km/h (22), 100 km/h (17), 30 km/h (10)
Überwachung
Geschwindigkeit (386), Handy am Steuer (3), Rotlicht (1)

Dokumentierte Fälle nach Jahr

JahrFälleAnteil
20121
20138
20159
201634
201751
201896
2019197
2020291
2021298
2022120
202397
202426

Jahr der Veröffentlichung in unserer Datenbank.

Häufige Fragen zur Lichtschrankenmessung

Wie funktioniert die Lichtschrankenmessung?

Das Fahrzeug unterbricht nacheinander mehrere Lichtschranken; aus der Zeit dazwischen ergibt sich die Geschwindigkeit.

Welche Fehlerquellen gibt es bei der Lichtschrankenmessung?
  • Ausrichtung: Die Lichtschranken müssen parallel zueinander und zur Fahrbahn stehen.
  • Störungen: Andere Fahrzeuge oder Gegenstände können die Lichtschranken unterbrechen.
Welche Toleranz wird bei der Lichtschrankenmessung abgezogen?

Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.

Müssen Geräte für die Lichtschrankenmessung geeicht sein?

Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.

Kann man gegen eine Messung per Lichtschrankenmessung Einspruch einlegen?

Ja. Ob die Messung angreifbar ist, zeigt aber erst die Bußgeldakte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids muss der Einspruch eingehen. Akte und Messdaten fordert in der Regel ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und wertet sie aus, bei Bedarf mit einem Sachverständigen. Das ist deutlich aussichtsreicher, als selbst tätig zu werden.

Wo wird per Lichtschrankenmessung gemessen?

In unserer Datenbank ist Lichtschrankenmessung an 527 Messstellen erfasst, die meisten in Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Hessen. Die Liste steht auf dieser Seite.

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Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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