Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 28.07.2015 während des Führens eines Kraftfahrzeuges auf der A 64, Gem. Trier, km 11,2, FR Hermeskeil. Beweismittel: PoliScan Speed, Foto Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat Anhörungsbogen wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Speyer übersandt. Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten …Mehr