Handykontrolle A 64, Gem. Trier

Handykontrolle A 64, Gem. Trier im Überblick

Zur Messstelle A 64, Gem. Trier ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät PoliScan Speed. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldstelle Speyer.

Überwachung
Handynutzung am Steuer
Ort
Trier
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Straße
A 64
Ortslage
außerhalb geschlossener Ortschaft
Messgeräte
PoliScan Speed
Bußgeldstelle
Zentrale Bußgeldstelle Speyer
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026
Trier

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Typische Prüfpunkte

  • Messung außerhalb des Auswertebereichs: Die Geschwindigkeit muss im vom Hersteller festgelegten Entfernungsbereich vor dem Gerät gebildet werden. Außerhalb davon ist die Messung nicht von der Zulassung gedeckt.
  • Zuordnung über den Auswerterahmen: Der Rahmen im Foto muss am gemessenen Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle sitzen. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht beieinander, kann die Zuordnung fraglich sein.
  • Aufstellung bei mobilen Einsätzen: Stativ- und Fahrzeugmessungen hängen von korrekter Aufstellung und Ausrichtung ab.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle an der Handykontrolle A 64, Gem. Trier

  1. Juli 2015

    Handyverstoß begangen in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten auf der A 64, Gem. Trier gehalten wurde, Zentrale Bußgeldstelle Speyer

    Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG

    PoliScan Speed

Bußgeld an der Handykontrolle A 64, Gem. Trier

Wer beim Fahren ein Handy, Tablet oder Navi in die Hand nimmt, zahlt 100 Euro und bekommt einen Punkt. Das gilt auch an der roten Ampel, solange der Motor läuft.

Handy am Steuer

Handy am Steuer: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Handy oder anderes elektronisches Gerät beim Fahren aufgenommen oder gehalten100 € 1 – Einspruch prüfen
… mit Gefährdung150 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… beim Radfahren55 € – – Einspruch prüfen

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Messtechnik an der Handykontrolle A 64, Gem. Trier

PoliScan Speed

An der Handykontrolle A 64, Gem. Trier misst ein PoliScan Speed (Messprinzip: Laser (LIDAR)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Messung außerhalb des Auswertebereichs: Die Geschwindigkeit muss im vom Hersteller festgelegten Entfernungsbereich vor dem Gerät gebildet werden. Außerhalb davon ist die Messung nicht von der Zulassung gedeckt.
  • Zuordnung über den Auswerterahmen: Der Rahmen im Foto muss am gemessenen Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle sitzen. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht beieinander, kann die Zuordnung fraglich sein.
  • Aufstellung bei mobilen Einsätzen: Stativ- und Fahrzeugmessungen hängen von korrekter Aufstellung und Ausrichtung ab.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu PoliScan Speed

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Zentrale Bußgeldstelle Speyer. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

An der Handykontrolle A 64, Gem. Trier geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Handykontrolle A 64, Gem. Trier und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zur Handykontrolle A 64, Gem. Trier

Ich wurde an der Handykontrolle A 64, Gem. Trier geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach der Handykontrolle A 64, Gem. Trier Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach der Handykontrolle A 64, Gem. Trier?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein PoliScan Speed – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Handykontrolle A 64, Gem. Trier ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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