Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 28.07.2015 während des Führens eines Kraftfahrzeuges auf der A 64, Gem. Trier, km 11,2, FR Hermeskeil. Beweismittel: PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Anhörungsbogen wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Speyer übersandt.

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