In Frankfurt am Mein, Im Trieb 3-3a wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 7 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 37 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte …Mehr