Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Chemnitz, Park der Odf, Höhe Gehwegquerung, FR Zieschestr. wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 42 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed mit Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr