Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Chemnitz, Park der Odf, Höhe Gehwegquerung, FR Zieschestr. wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 42 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.1.2 BKat

Vordruck Anhörung / Fahrerfeststellung wurde von Bußgeldstelle Chemnitz übersandt.

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