Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Bad Oldesloe, OT Glinde, auf der Landstraße 226 mit 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Zeugenfragebogen wurde von …Mehr
Verwarnungsgeld von 20,00 € wegen Missachtung des Tempolimits in der Gem. Bad Oldesloe, OT Glinde, Landesstraße 226 angeboten, Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H
Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gem. Bad Oldesloe, OT Glinde, Landesstraße 226 um 14 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 64 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat …Mehr