Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gem. Pfeddersheim, A 61, Rastplatz Wonnegau, FR Ludwigshafen um 21 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 121 km/h, Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr