Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gem. Pfeddersheim, A 61, Rastplatz Wonnegau, FR Ludwigshafen um 21 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 121 km/h, Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erhob 100,00 € Bußgeld

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