Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Rodenberg, BAB 2, km 255,372, RF Dortmund begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 130 km/h. Festgestellt wurden mit Verkehrskontrollsystem Vidit 152 km/h Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr
Gemarkung Rodenberg, BAb 2, km 255.372, RF Dortmund,
Gemarkung Rodenberg, BAb 2, km 255.372, RF Dortmund, Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten. …Mehr
Gemarkung Rodenberg, BAB 2, km 255.372, RF Dortmund
Gemarkung Rodenberg, BAB 2, km 255.372, RF Dortmund “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.” …Mehr
Bußgeldverfahren wegen Nichteinhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes in der Gemarkung Rodenberg, auf der BAB 2, bei km 255,372, RF Dortmund eingeleitet, Bußgeldstelle Landkreis Schaumburg
Der Abstandsverstoß erfolgte in der Gemarkung Rodenberg, auf der BAB 2, bei km 255,372, RF Dortmund. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 159 km/h der erforderliche Abstand von 79,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 30,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem Vidit …Mehr
Wegen Unterschreitung der erforderlichen Sicherheitsabstandes um 45,00 m wurde Bußgeldverfahren eingeleitet, Bußgeldstelle Landkreis Schaumburg
Der erforderliche Abstand wurde in der Gemarkung Rodenberg, auf der BAB 2, km 255,372, RF Dortmund nicht eingehalten.Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 60,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 15,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit …Mehr