Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Rodenberg, BAB 2, km 255,372, RF Dortmund begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 130 km/h. Festgestellt wurden mit Verkehrskontrollsystem Vidit 152 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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