In Pentling auf der A93, Abschnitt 980, km 0.653, Fahrtrichtung Hof wurde am 26.09.2015 die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschritten, die zulässige Geschwindigkeit beträgt 80 km/h, Festgestellte Geschwindigkeit 106 km/h Geschwindigkeitsmessanlage: Einseitensensor ES3.0 Verletzte Vorschriften: § 3 Abs 3, § 49 StVO, § 24 StVG,11.3.5 BKat  Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der …Mehr