Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Greifswald, Gützkower Landstraße VG, gegenüber Einmündung Helmshäger Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Lichtmessverfahren mit Foto 82 km/h Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr