Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Greifswald, Gützkower Landstraße VG, gegenüber Einmündung Helmshäger Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Lichtmessverfahren mit Foto 82 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Greifswald übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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