In Greifswald, Am Helmshäger Berg, HNR. 7, FR Schönwalder Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 11 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Speedophot mobil mit Foto ergab 41 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Greifswald übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung mit Erhebung von 25,00 € Verwarnungsgeld.

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