Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Greifswald, Bahnhofstr. , Busbahnhof, FR Bahnunterführung die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 51 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Greifswald übersandte Vordruck Anhörung

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