Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Niedermohr, Gemarkung Niedermohr, BAB 62, Höhe km 206,00, FR Trier um 24 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto ergab 102 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr