Verkehrsordnungswidrigkeit durch Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit in Weiden, auf der A 93, Richtung Holledau festgestellt, Bußgeldstelle Straubing

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weiden, auf der A 93, Richtung Holledau, im Abschnitt 540,  Höhe km 0,800  die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Verkehrskontrollsystem VKS ergab 148 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bearbeitende …Mehr

Erforderliche Sicherheitsabstand in Weiden, auf der A 93, Richtung Holledau, Abschnitt 540, km 0,800 um 32,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Der Abstandsverstoß erfolgte in Weiden, auf der A 93, Richtung Holledau, Abschnitt 540, km 0,800. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h der erforderliche Abstand von 54,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3 Verstoß …Mehr

Bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h in Selb auf der BAB 93, Ri. Holledau mit 100 km/h festgestellt worden, Bußgeldstelle Straubing

In Selb auf der BAB 93, Ri. Holledau, im Abschnitt 260, Bereich km 0,68 Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 20 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 100 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage …Mehr

Verkehrsordnungswidrigkeit durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Selb, auf der A 93, Richtung Holledau um 46 km/h begangen, Bußgeldstelle Straubing

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Selb, auf der Bundesautobahn A 93, Richtung Holledau, Abschnitt 260, bei km 0,65 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 126 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 46 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage …Mehr

Verkehrsordnungswidrigkeit durch Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes in Teublitz, auf der A 93, Richtung Holledau begangen, Bußgeldstelle Straubing

Der erforderliche Abstand wurde in Teublitz, auf der A 93, Richtung Holledau, Abschnitt 780, bei km 4,670 bei einer Geschwindigkeit von 146 km/h nicht eingehalten. Statt des nötigen Abstandes von 73,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug wurde eine Distanz von 20,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde …Mehr

Verkehrsordnungswidrigkeit durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Selb, auf der A 93, Ri. Holledau, im Abschnitt 260, bei km 0,65 begangen, Bußgeldstelle Straubing

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Selb, auf der A 93, Ri. Holledau, im Abschnitt 260, bei km 0,65 die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 36 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 ergab 116 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr

Verkehrsordnungswidrigkeit durch Unterschreitung des Sicherheitsabstandes in Teublitz, auf der A 93, Richtung Holledau begangen, Bußgeldstelle Straubing

Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 50,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 38,50 m in Teublitz, auf der A 93, Richtung Holledau, im Abschnitt 780, bei km 4,670 wurde bei einer Geschwindigkeit von 101 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 12,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 …Mehr

In Teublitz, auf der Bundesautobahn A 93, Richtung Holledau wurde der nötige Sicherheitsabstand um 33,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h wurde der erforderliche Abstand von 57,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Teublitz, auf der Bundesautobahn A 93, Richtung Holledau, im Abschnitt 780, bei km 4,670 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr