Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 50,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 38,50 m in Teublitz, auf der A 93, Richtung Holledau, im Abschnitt 780, bei km 4,670 wurde bei einer Geschwindigkeit von 101 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 12,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 ( Video und Foto) festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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