Mit 48 km/h über erlaubter Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Pettstadt, auf der B 505, im Abschnitt 280, in Höhe km 2,6 gefahren, Bußgeldstelle Straubing

Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Pettstadt, auf der B 505, im Abschnitt 280, in Höhe km 2,6, AS Pettstadt, Fahrtrichtung A 3 um 48 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 ergab 1 8 km/h Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § …Mehr