Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld von 20,00 € nach Geschwindigkeitsverstoß in Karst, auf der Neersener Straße erhalten, Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karst, auf der L 390, Neersener Straße, in FR Kaarst die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 15 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Speedophot RADAR ergab 65 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat Bearbeitende Dienststelle: …Mehr

Verwarnungsgeld von 20,00 € nach Geschwindigkeitsverstoß in Kaarst, auf der L 390 erhoben, Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kaarst, auf der L 390, Neersener Str. FR Kaarst mit 15 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 65 km/h. Beweismittel: Messgerät speedophot RADAR, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle …Mehr