Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karst, auf der L 390, Neersener Straße, in FR Kaarst die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 15 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Speedophot RADAR ergab 65 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss

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