Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsruhe-Grünwettersbach, BAB 8, km 254,550, Stuttgart – Karlsruhe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 120 km/h 145 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit PoliScan FM1 Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr