Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsruhe-Grünwettersbach, BAB 8, km 254,550, Stuttgart – Karlsruhe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 120 km/h 145 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit PoliScan FM1

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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