In Kenn, A 602, km 9,3, Gem. Kenn FR Trier wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 92 km/h wurde der erforderliche Abstand von 38,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Kenn, A 602, km 9,3, Gem. Kenn, FR Trier nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr

In Kenn, auf der A 602, km 9.3, Gem. Kenn, Fahrtrichtung Trier wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Bußgeldstelle Bielefeld

Bei einer Geschwindigkeit von 92 km/h wurde der erforderliche Abstand von 38,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Kenn, auf der A 602, bei km 9.3, Gem. Kenn, Fahrtrichtung Trier nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung festgestellt Verletzte Vorschriften: § …Mehr

Abstandsunterschreitung in Kenn, auf der A 602, km 9.3, Gem. Kenn, Fahrtrichtung Trier wurde mit Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 € geahndet, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Der Abstandsverstoß erfolgte in Kenn, auf der A 602, km 9.3, Gem. Kenn, Fahrtrichtung Trier. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 51 km/h der erforderliche Abstand von 21.20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 16,00. Beweismittel: Messung mit Videobandaufzeichnung, Abstandsmessung Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § …Mehr

Anhörung im Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung in Kenn, auf der A 602, bei km 9.3, Gem. Kenn, Fahrtrichtung Trier eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Es wurde in Kenn, auf der A 602, bei km 9.3, Gem. Kenn, Fahrtrichtung Trier bei einer Geschwindigkeit von 89 km/h statt des nötigen Abstandes von 47,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 16,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß …Mehr

In Kenn auf der A 602, km 9,3, Gem. Kenn, Fahrtrichtung Trier wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Bußgeldbescheid wurde erlassen, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 85 km/h wurde der erforderliche Abstand von 35,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Kenn auf der A 602, km 9,3, Gem. Kenn, Fahrtrichtung Trier nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung festgestellt 90,00 € Bußgeld Verletzte …Mehr