Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 4, in Ronneburg, Frankfurt – Dresden, in Höhe km 127,0 mit 158 km/h um 58 km/h überschritten, Zentrale Bußgeldstelle Artern

Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 4, in Ronneburg, Frankfurt – Dresden, in Höhe km 127,0 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 158 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 58 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, …Mehr