In Neu-Ulm, auf der B 28, Richtung Senden,wurde der nötige Sicherheitsabstand um 37,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 106 km/h wurde der erforderliche Abstand von 53,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm, auf der B 28, Richtung Senden, im Abschnitt 120, in Höhe km 2,300 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr

Unterschreitung des erforderliche Sicherheitsabstandes um 41,50 m in Neu-Ulm, auf der B 28 festgestellt, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 103 km/h wurde der erforderliche Abstand von 51,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm, auf der B 28, Ri. Senden, im Abschnitt 120, bei km 2.300 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 10,00 m und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr

Der erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug wurde in Neu-Ulm, auf der B 28 nicht eingehalten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h wurde der erforderliche Abstand von 52,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm, auf der B 28, Ri. Senden, im Abschnitt 120, bei km 2.300 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr

Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes wurde in Neu-Ulm, auf der B 28 festgestellt, Bußgeldstelle Straubing

Am 23.10.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 133 km/h der erforderliche Abstand von 66,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm, auf der B 28, Ri. Senden, Abschnitt 120, km 2, 300 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr

Abstandsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften in Neu-Ulm auf der B 28, Bußgeldstelle Straubing

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 23.10.2015 in Neu-Ulm, B 28, Richtung Senden, Abschnitt 120, km 2.300 bei einer Geschwindigkeit vom 133 km/h der erforderlichen Abstand von 66,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Messung erfolgte mit Verkehrskontrollsystem VKS3 Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 …Mehr