Auf der A 61, bei km 348,0, Gem. Großniedesheim, FR Speyer wurde der nötige Sicherheitsabstand um 28,50 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 97 km/h wurde der erforderliche Abstand von 48,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der A 61, bei km 348,0, Gem. Großniedesheim, FR Speyer eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenabstandsmessung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr

Auf der A 61, im Bereich von km 348,0 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 36,00 m unterschritten, Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Der erforderliche Abstand wurde auf der A 61, im Bereich von km 348,0, in der Gemeinde Großniedesheim, Fahrtrichtung Speyer nicht eingehalten. Bei einer Geschwindigkeit von 106 km/h wurde statt des nötigen Abstandes von 53,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 17,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß …Mehr

In der Gemeinde Großniedesheim, auf der A 61, wurde der nötige Sicherheitsabstand um 34,00 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Der Abstandsverstoß erfolgte auf der Bundesautobahn A 61, im Bereich von km 348,0, in der Gemeinde Großniedesheim, FR Speyer . Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 126 km/h der erforderliche Abstand von 63,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 29,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: …Mehr

Auf der A 61, im Bereich von km 348,0 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 32,50 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h wurde der erforderliche Abstand von 59,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der A 61, im Bereich von km 348,0, in der Gemeinde Großniedesheim, FR Speyer nicht eingehalten. Der Abstand betrug 27,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenabstandsmessung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr

In der Gem. Großniedesheim auf der A 61 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 33,50 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h wurde der erforderliche Abstand von 54,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug n der Gem. Großniedesheim auf der A 61 bei km 348,0, in FR Speyer nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenabstandsmessung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, …Mehr

Geschwindigkeitsverstoß auf A 61, bei km 348,0, Gem. Großniedesheim, Fahrtrichtung Speyer

Geschwindigkeitsverstoß auf A 61, km 348,0, Gem. Großniedesheim, FR Speyer   Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten. …Mehr