Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der L 57, Abschnitt 20, km 5,45, in FR Guteborn. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Beweisfoto 124 km/h Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § …Mehr
Zeitlarm, Staatsstraße 2397, Ab. 580, Km 5.45, Fahrtrichtung Regenstauf
Zeitlarm, Staatsstraße 2397, Ab. 580, Km 5.45, Fahrtrichtung Regenstauf …Mehr