Bußgeldverfahren nach Abstandsunterschreitung in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN eingeleitet worden, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. In Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN wurde bei einer Geschwindigkeit von 103 km/h statt des nötigen Abstandes von 42,90 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 16,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, …Mehr

Bußgeldverfahren nach Abstandsunterschreitung in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN eingeleitet, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Es wurde in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 48,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 16,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt. Verstoß …Mehr

In Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung HN-MA wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h wurde der erforderliche Abstand von 42,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung HN-MA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr

Unterschreitung des nötigen Sicherheitsabstandes in Mannheim, auf der BAB 6, im Bereich von km 568,4 festgestellt, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der erforderliche Abstand wurde in Mannheim, auf der BAB 6, im Bereich von km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 93 km/h statt der erforderlichen Distanz von 38,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 14,00 m gemessen. Damit betrug die Distanz weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß …Mehr

Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA – HN festgestellt worden, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 53,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA – HN wurde bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt. …Mehr

Bußgeldverfahren nach Unterschreitung des Sicherheitsabstandes in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN eingeleitet, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der Abstandsverstoß erfolgte in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h der erforderliche Abstand von 43,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 21,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D …Mehr

In Mannheim, auf der BAB 6, in Höhe km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h wurde der erforderliche Abstand von 43,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mannheim, auf der BAB 6, in Höhe km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr